Wahlleiter der Stadt Könnern
Herr Lösel
Telefon: +49 (0) 34691 / 515-100
Stellvertretende Wahlleiterin
Frau Otto
Telefon: +49 (0) 34691 / 515-101
Fax: +49 (0) 34691 / 515-555
E-Mail Kontakt: wahlen@stadt-koennern.de
Bundestagswahl 2025
Wie im vergangenen Jahr suche ich wieder Wahlhelfer für die Wahllokale. Die bisherigen Wahlhelfer wurden und werden angeschrieben. Interessierte, welche im nächsten Jahr als Wahlhelfer zur Bundestagswahl tätig werden möchten, bitte ich, sich an das Wahlbüro der Stadt Könnern zu wenden (Kontaktdaten siehe unten).
Die notwendigen Bekanntmachungen zur Einsichtnahmemöglichkeit in das Wählerverzeichnis, zur Einteilung der Wahlbezirke und Benennung der Wahllokale usw. erfolgen im Amtsblatt Januar 2025. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden voraussichtlich ab 13. Januar 2025 versendet.
Wer von seinem Wahlrecht Gebrauch machen will, kann am Wahltage im jeweiligen Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigungskarte bekannt gegeben wird, seine Stimme abgeben. Beachten Sie bitte unbedingt die Informationen zum Standort ihres Wahllokals auf den Wahlbenachrichtigungskarten. Alle diejenigen, die am Wahltag verhindert sind oder die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen das Wahllokal nicht aufsuchen können, können mittels Briefwahl an diesen Wahlen teilnehmen.
Wer die Briefwahl ausüben möchte, muss dazu den sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindenden Wahlscheinantrag ausfüllen und unterschreiben. Bitte geben Sie dann Ihren Wahlscheinantrag so zeitig wie möglich entweder bei der Stadt Könnern ab oder schicken ihn an die Stadtverwaltung Könnern. Aufgrund dieses Antrages werden die Briefwahlunterlagen, d. h. Stimmzettel, ein Wahlschein sowie die nötigen Briefumschläge an den Antragsteller postalisch verschickt. So hat man die Möglichkeit zu Hause seine Stimme abzugeben. Für die Durchführung der Briefwahl ist den beigefügten Hinweisen auf dem Merkblatt zur Briefwahl zu folgen. Ihre Stimme ist jedoch nur dann gültig, wenn auch der Wahlschein entsprechend der Hinweise ausgefüllt und beigefügt wird.
Durch das Verfahren der Auswertung und Auszählung bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt. Wer für jemand anderen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen möchte, der muss den unterschriebenen Wahlscheinantrag mitbringen sowie eine formlose Vollmacht, die ihn berechtigt, die Unterlagen für diese andere Person zu beantragen und/oder in Empfang zu nehmen (oder Vollmacht auf dem Wahlscheinantrag nutzen). Diese Festlegung gilt auch für Ehepartner.
Die Versendung bzw. Ausgabe der Unterlagen erfolgt bis zum 21. Februar 2025. Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen jederzeit das Wahlbüro der Stadtverwaltung Könnern unter der Telefonnummer 034691/515-0 und 034691/515-100 oder wahlen@stadt-koennern.de zur Verfügung.
Martin Lösel
Hauptamtsleiter/Wahlleiter
Europa- und Kommunalwahlen 2024
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 4 KWO Zusammensetzung Wahlausschuss Gemäß § 10 KWG wird für die kommende Kommunalwahl beim Wahlleiter für das Wahlgebiet ein Wahlausschuss gebildet, der aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und 3 Beisitzern sowie deren Stellvertretern besteht. Die Berufung der Beisitzer und ihrer Stellvertreter erfolgte und wird hiermit gemäß § 4 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung (KWO) bekannt gemacht.
Vorsitzender:
Herr Martin Lösel
Stellv. Vorsitzende:
Frau Judith Otto
Beisitzer:
Frau Judith Otto
Frau Nancy Rößler
Frau Marion Broos
Stellv. Beisitzer:
Frau Andrea Schulze
Herr Steffen Böwe
Herr Dennis Pfennig
Könnern, den 20.12.2023
gez. Lösel
Wahlleiter
Wahlergebnisse
Europäisches Parlament 2024 - 2029
Europawahl - Wahlbezirk Stadt Könnern