Einwohnermeldeamt
Ausweis-, Pass- und Meldestelle
Herr Pfennig
Telefon: +49 (0) 34691 / 515-305
Frau Karnstedt / Frau Moser
Telefon: +49 (0) 34691 / 515-304
Kontaktformular Einwohnermeldestelle
Fax: +49 (0) 34691 / 515-340
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir weisen Sie darauf hin, dass für die Vorsprachen im Einwohnermeldeamt dringlichst empfohlen wird einen Termin zu vereinbaren.
Termine werden innerhalb der Sprechzeiten vergeben:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte:
- das Kontaktformular
- unsere E-Mail einwohnermeldeamt@stadt-koennern.de
- die Telefonnummern 034691 / 515-304 oder -305 für das Einwohnermeldeamt
- oder 034691 / 515-0 (Zentrale)
Bei einer Terminanfrage äußern Sie bitte kurz das Anliegen, einen nach Tag und Uhrzeit konkreten Terminwunsch und geben bitte Ihre Telefonnummer an. Zu Ihrer Vorsprache klopfen Sie bitte an die Bürotür des Einwohnermeldeamtes, um Ihren Besuch anzukündigen.
Ihr Einwohnermeldeamt
Gebühr für den Personalausweis wird angehoben
Warum wird die Gebühr für den Personalausweis zum 7. Februar 2026 angehoben?
Der Gesetzgeber hat in § 31 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes festgelegt, dass die Kosten aller Beteiligten an der Leistung für den Personalausweis durch eine Gebühr gedeckt werden soll. Mit der seit 1. Januar 2021 festgelegten Personalausweisgebühr konnten die mittlerweile gestiegenen Kosten in der Kommunal- und Landesverwaltung sowie die gestiegenen Produktionskosten beim Ausweishersteller nicht mehr gedeckt werden. Die Gebühr war somit auf 46,00 EUR anzuheben, um wieder eine Kostendeckung zu erreichen.
Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre alt sind, ist weiterhin ein ermäßigter Gebührensatz vorgesehen (27,60 EUR).
Jeder Personalausweis ermöglicht dank des integrierten Online-Ausweises die bequeme, sichere und unkomplizierte Nutzung digital angebotener Dienstleistungen der Verwaltung und Privatwirtschaft. Der Online-Ausweis darf nach Vollendung des 16. Lebensjahrs eingesetzt werden. Zusammen mit einer geeigneten Software – z. B. der AusweisApp – können viele NFC-fähige Smartphones als Lesegerät für den Online-Ausweis verwendet werden. Wo und wie Sie Ihren Online-Ausweis einsetzen können, erfahren Sie hier. Gleichwohl bezieht sich die Personalausweisgebühr nur auf die Herstellung der physischen Ausweiskarte.
Quelle: personalausweisportal.de - LINK
Passbilder im Einwohnermeldeamt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Könnern,
das Einwohnermeldeamt der Stadt Könnern, bietet ab dem 17.07.2025 die Möglichkeit, Passbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen im Amt machen zu lassen. Sie benötigen keine Passbilder in ausgedruckter Papierform mehr. Die Gebühr für die digitale Aufnahme und Verarbeitung beträgt 10,00 €. Weiter ist es möglich Passbilder für die Vorlage bei der Führerscheinstelle o.ä. in Papierform für eine zusätzliche Gebühr von 2,00 € zu erhalten.
Kinderreisepass
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist. Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern. Brauchen Sie für Ihr Kind ein neues Reisedokument?
