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  • Information

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

  • Unterlagen

    Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
    Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

  • Vorraussetzung / Hinweise

    Voraussetzung

    Um einen Wahlschein zu erhalten, müssen Sie
    - für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
    - bei Ihrer Stadt/Gemeinde einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
    - bei Antragstellung für eine andere Person eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dies ist per Online-Antrag oder E-Mail nicht möglich.

    Hinweise

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
    - mindestens 16 Jahre alt sein und
    - durch Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

  • Ablauf / Fristen / Bearbeitungsdauer

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
    - Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    - Sie stellen einen schriftlichen Antrag, verwenden Sie dazu den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte,
    - Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, Online Antrag oder E-Mail,
    - Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtugung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie dies nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stad- oder Gemeindeverwaltung.

    Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, bis 15:00 Uhr, beantragt haben.

    Die Briefwahlunterlagen müssen spätesten am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingegangen sein.

    Falls Sie einen Wahlschein beantragt haben, aber nicht erhalten oder ihn verloren haben, können Sie bis einen Tag vor der Wahl, bis 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen

  • Zuständigkeit Kontakt

    Stadt Könnern

    Markt 1
    06420 Könnern

    E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-koennern.de

    Telefon: 034691 / 515-0

    Zuständige Wahlleitung

    E-Mail: wahlen@stadt-koennern.de

    Telefon: 034691 / 515-0

Landtagswahlen Sachsen-Anhalt 2026

Weitere Informationen folgen in kürze.



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