Wahlleitung der Stadt Könnern
| Wahlleiter | Stellvertretende Wahlleiterin | |
| Herr Lösel | Frau Otto | |
| Telefon: +49 (0) 34691 / 515-100 | Telefon: +49 (0) 34691 / 515-101 | |
| Fax: +49 (0) 34691 / 515-555 | E-Mail: wahlen@stadt-koennern.de |
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Information
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen. -
Unterlagen
Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll -
Vorraussetzung / Hinweise
Voraussetzung
Um einen Wahlschein zu erhalten, müssen Sie
- für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
- bei Ihrer Stadt/Gemeinde einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
- bei Antragstellung für eine andere Person eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dies ist per Online-Antrag oder E-Mail nicht möglich.
Hinweise
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein und
- durch Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde. -
Ablauf / Fristen / Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag, verwenden Sie dazu den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, Online Antrag oder E-Mail,
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Fristen
Sie erhalten die Wahlbenachrichtugung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie dies nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stad- oder Gemeindeverwaltung.
Sie müssen den Wahlschein in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, bis 15:00 Uhr, beantragt haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätesten am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingegangen sein.
Falls Sie einen Wahlschein beantragt haben, aber nicht erhalten oder ihn verloren haben, können Sie bis einen Tag vor der Wahl, bis 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bearbeitungsdauer
1 bis 8 Wochen -
Zuständigkeit Kontakt
Stadt Könnern
Markt 1
06420 Könnern
E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-koennern.de
Telefon: 034691 / 515-0
Zuständige Wahlleitung
E-Mail: wahlen@stadt-koennern.de
Telefon: 034691 / 515-0
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Europa- und Kommunalwahlen 2024
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 4 KWO Zusammensetzung Wahlausschuss Gemäß § 10 KWG wird für die kommende Kommunalwahl beim Wahlleiter für das Wahlgebiet ein Wahlausschuss gebildet, der aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und 3 Beisitzern sowie deren Stellvertretern besteht. Die Berufung der Beisitzer und ihrer Stellvertreter erfolgte und wird hiermit gemäß § 4 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung (KWO) bekannt gemacht.
Vorsitzender:
Herr Martin Lösel
Stellv. Vorsitzende:
Frau Judith Otto
Beisitzer:
Frau Judith Otto
Frau Nancy Rößler
Frau Marion Broos
Stellv. Beisitzer:
Frau Andrea Schulze
Herr Steffen Böwe
Herr Dennis Pfennig
Könnern, den 20.12.2023
gez. Lösel
Wahlleiter
Wahlergebnisse
Europäisches Parlament 2024 - 2029
Europawahl - Wahlbezirk Stadt Könnern
