Städtebauförderung
Im Jahr 1998 ist die Stadt Könnern mit dem Fördergebiet „Könnern-Stadtkern“ erstmals in das Landesprogramm „Städtebauförderung im ländlichen Bereich“ aufgenommen worden. Nach dessen Einstellung erfolgte mit dem Programmjahr 2010 die Neuaufnahme in das Bundesprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ und mit dem Programmjahr 2021 die Überführung des Fördergebietes in das Bundesprogramm „Lebendige Zentren“.
Städtebauförderung im ländlichen Bereich
Das Förderprogramm ist nicht mehr aktiv. Somit werden aus diesem Programm keine weiteren Einzelmaßnahmen (z. B. Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen, Sanierung von Gebäuden) mehr gefördert. Der Stadtrat hat die Sanierungssatzung für ein Teilgebiet im Nordwesten des Stadtkerns „Grundstücke nördlich Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Schulzentrum – Wietschke - Platz des Friedens und Leninplatz“ mit Beschluss vom 27. August 2025 aufgehoben (1. Teilaufhebungssatzung). Die hiervon betroffenen Grundstücke sind in der nachfolgenden Karte „rot“ gekennzeichnet:
Abgrenzung des Sanierungsgebiets „Könnern-Stadtkern“ mit Kennzeichnung des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Teilaufhebungssatzung (rot)
Der Beschluss über die 1. Teilaufhebungssatzung wurde im Amtsblatt 9/2025 vom 19. September 2025 öffentlich bekannt gemacht und ist damit rechtskräftig.
Abgrenzung der Fördergebiete „Kleinere Städte und Gemeinden“ und „Lebendige Zentren“
Lebendige Zentren
Das Fördergebiet ist mit der Gebietsabgrenzung im Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ identisch. Im Jahr 2025 wurde das sog. „Wiermannsche Grundstück“ (Friedensstraße 1) als Freifläche mit hoher Aufenthaltsqualität neugestaltet. Im Rahmen dieses Programms soll in den kommenden Jahren die Turnhalle Magdeburger Straße energetisch saniert werden – der Zuwendungsbescheid liegt bereits vor! Im aktuellen Förderantrag für das Programmjahr 2026 wurde die energetische, brandschutztechnische und barrierearme Sanierung des 1862 erbauten Könneraner Rathauses (Altbau) aufgenommen. Weiterhin soll im Rahmen dieses Programms der grundhafte Straßenausbau (u. a. Friedrich-Ebert-Straße, Neue Straße, Schlangenwinkel und Hartmannsplatz) als Voraussetzung für weitere Teilaufhebungen des Sanierungsgebietes finanziert werden. .
Hierdurch ist die Ausgleichsbetragspflicht für all die Grundeigentümer innerhalb der 1. Teilaufhebungssatzung gem. § 154 Baugesetzbuch (BauGB) eingetreten, die den Ausgleichsbetrag bisher nicht freiwillig abgelöst haben. Die Stadt wird das Verfahren zur Erhebung der Ausgleichsbeträge im 2. Quartal 2026 aufnehmen.
Für alle Grundstücke außerhalb der 1. Teilaufhebungssatzung können Sie steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten gem. § 7h Einkommensteuergesetz (EStG) weiterhin nutzen (siehe z. B. Sanierungsbrief Nr. 21 vom August 2022 im Downloadbereich). Voraussetzung zur Nutzung steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten ist weiterhin, dass der Sanierungsvermerk in Ihrem Grundbuch nicht gelöscht wurde.
Ebenso ist innerhalb des Sanierungsgebietes für verschiedene Vorhaben (z. B. Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten am Gebäude) eine sanierungsrechtliche Genehmigung gem. §§ 144, 145 BauGB vor Ausführung der Maßnahmen zu beantragen (s. Downloadbereich: Anlage zur Genehmigungspflicht + Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung). Bei Baumaßnahmen auf dem Grundstück (z. B. Erneuerung von Dach, Fassade (inkl. Anstrich), Fenster und Türen) wird die sanierungsrechtliche Genehmigung dann auf Grundlage der Gestaltungsrichtlinie erteilt (s. Downloadbereich). Auch diese Regelung setzt voraus, dass der Sanierungsvermerk in Ihrem Grundbuch nicht gelöscht wurde.
Kleinere Städte und Gemeinden
Mit Fördermitteln dieses Programms wurden z. B. Großteile des Leninplatzes (1. bis 4. BA) grundhaft ausgebaut. Mit Abschluss im Jahr 2025 wurde der 1. BA Friedensstraße (Neue Straße bis Dr.-Wilhelm-Külz-Straße) fertiggestellt und das Förderprogramm der Bewilligungsbehörde (Landesverwaltungsamt) gegenüber fristgemäß zum 31.12.2025 schlussgerechnet. Damit wurde auch dieses Städtebauförderprogramm abgeschlossen.
Mit dem Fortschreibungsantrag für das Programmjahr 2026 ist u. a. die Aufstellung eines Trinkbrunnens auf dem Markt und dem Gelände des Schulzentrums als Klimaanpassungsmaßnahme beantragt worden.
Um Mittel für weitere Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zweckmäßig einsetzen zu können, hat die Stadt die Erarbeitung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für das gesamte Stadtgebiet beauftragt. Auch dieses Vorhaben wird im Rahmen der Städtebauförderung gefördert.
Kostenfreie persönliche Beratung und Ansprechpartner
| Stadt Könnern Herr Wolfgang Gilbert Telefon: +49 (0) 34691 / 515-615 E-Mail Kontakt |
Downloads
- Sanierungsbrief 21, August 2022
- Sanierungsbrief 20, Februar 2021
- Sanierungsbrief 19, Oktober 2020
- Sanierungsbrief 17, Februar 2019
- Sanierungsbrief 16, März 2018
- Sanierungsbrief 15, November 2017
- Sanierungsbrief 14, August 2016
- Sanierungsbrief 13, Februar 2015
- Sanierungsbrief 12, Mai 2014 mit dem Muster der Ablösevereinbarung
- Sanierungsbrief 11, August 2013
- Sanierungsbrief 10, August 2011
- Sanierungsbrief 09, Februar 2010
- Sanierungsbrief 08, Juni 2007
- Sanierungsbrief 07, Juli 2005
- Sanierungsbrief 06, Februar 2005
- Sanierungsbrief 05, Juli 2003
- Sanierungsbrief 04, September 2002
- Sanierungsbrief 03, Dezember 2000
