Stadtsanierung
Was ist städtebauliche Sanierung?
Im Jahr 1998 ist die Stadt Könnern in das Landesprogramm "Städtebauförderung im ländlichen Bereich" aufgenommen worden. Konkret bedeutet dieses, dass mit Städtebaufördermitteln (Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt und Eigenmittel der Stadt Könnern) vorrangig öffentliche Maßnahmen (Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen) aber auch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Gebäudehülle innerhalb des Sanierungsgebietes "Könnern-Stadtkern" gefördert werden konnten. Leider wurde dieses Förderprogramm vor einigen Jahren eingestellt, so dass eine direkte Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen derzeit nicht möglich ist. Nähere Informationen dazu können Sie den unten aufgeführten Sanierungsbriefen entnehmen.
Das Sanierungsgebiet ist im wesentlichen identisch mit der "Altstadt" und wird durch folgende Straßen begrenzt: Platz des Friedens, Magdeburger Straße, Dr. Wilhelm-Külz-Straße, Braunschweiger Straße, Wietschke. Die genaue Abgrenzung ist auf Karten, die in der Stadtverwaltung eingesehen werden können, dargestellt.
56Im folgenden möchten wir Sie so kurz wie möglich über das Besondere Städtebaurecht (§§ 136ff Baugesetzbuch - BauGB) informieren, dessen Regelung innerhalb des Sanierungsgebietes zur Anwendung kommt. So sind nach § 144 BauGB verschiedene Vorhaben und Rechtsvorgänge genehmigungspflichtig, um eine zielgerichtete Entwicklung im Sanierungsgebiet und einen effizienten Einsatz der Städtebaufördermittel gewährleisten zu können. Die "sanierungsrechtliche Genehmigung" darf hierbei nur dann versagt werden, wenn die unten genannten Vorhaben und Rechtsvorgänge die Durchführung der Sanierung unmöglich machen, sie wesentlich erschweren bzw. den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen.
Beachten Sie bitte auch, dass trotz Aufhebung des Denkmalbereiches "Könnern-Altstadt" in der Innenstadt von Könnern dennoch einige Denkmalbereiche und Baudenkmale existieren. Auf den der Homepage des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie können Sie sich informieren, ob gegebenenfalls Ihr Objekt betroffen ist. Bitte beachten Sie, dass es sich hier nicht um eine amtliche Darstellung handelt und evtl. Ungenauigkeiten in der Darstellung existieren. Für Maßnahmen am Gebäude benötigen Sie gegebenenfalls eine denkmalrechtliche Genehmigung vom Salzlandkreis, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg. Bitte informieren Sie sich dort über die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben. Dort erhalten Sie auch die amtliche Auskunft zum denkmalrechtlichen Status Ihres Objektes.
Weiterhin bieten wir Ihnen im Anhang die Möglichkeit, bestimmte Dokumente, wie den Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung sowie die bisher erschienen Sanierungsbriefe, herunter zu laden.
Downloads
- Richtlinie zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Leistungen zur Freilegung von Grundstücken
- Gestaltungsrichtlinie
- Sanierungsbrief 21, August 2022
- Sanierungsbrief 20, Februar 2021
- Sanierungsbrief 19, Oktober 2020
- Sanierungsbrief 17, Februar 2019
- Sanierungsbrief 16, März 2018
- Sanierungsbrief 15, November 2017
- Sanierungsbrief 14, August 2016
- Sanierungsbrief 13, Februar 2015
- Sanierungsbrief 12, Mai 2014 mit dem Muster der Ablösevereinbarung
- Sanierungsbrief 11, August 2013
- Sanierungsbrief 10, August 2011
- Sanierungsbrief 09, Februar 2010
- Sanierungsbrief 08, Juni 2007
- Sanierungsbrief 07, Juli 2005
- Sanierungsbrief 06, Februar 2005
- Sanierungsbrief 05, Juli 2003
- Sanierungsbrief 04, September 2002
- Sanierungsbrief 03, Dezember 2000